Definition für Schlossfalle
Die Schlossfalle ist der Teil des Türschlosses, der die Tür beim Schließen einrasten lässt und sie auch im Türrahmen hält.
Bei den meisten Wohnungs- und Haustüren ist die Schlossfalle schräg abgesägt. Der Hintergrund dafür ist, dass bei Nutzung einer entsprechenden Schlossfalle die Möglichkeit bestehen sollte, die Tür einfach zudrücken zu können, ohne die Türklinke betätigen zu müssen.
Bei Fehlfunktion der Schlossfalle kann es zu einem so genannten Fallenbruch kommen, wenn die Tür beispielsweise mit Gewalt zugeknallt wird. In einem weiteren Artikel werden wir noch näher auf das Thema „Fallenbruch“ eingehen.
Fallenbruch als komplexere Aufgabe für einen Schlüsseldienst
Als erfahrener Schlüsseldienst München haben wir es schon oft mit Fallenbrüchen zu tun gehabt. Die Türöffnungen bei Fallenbruch sind alles andere als einfach. Hier bedarf es an Erfahrung und handwerklichem Geschick. Außerdem wird das richtige Schlosser-Werkzeug benötigt.
Sie haben gerade mit einem Fallenbruch oder einer Fehlfunktion Ihrer Schlossfalle zu kämpfen? Rufen Sie uns gerne an. In nur wenigen Minuten kann einer unserer erfahrenen Schlosser-Experten bei Ihnen sein, um Ihnen zum fairen Festpreis zu helfen.